Frage 2


Das geltende Mietrecht hat sich bewährt, es stellt im Wesentlichen einen gerechten Ausgleich zwischen Mieter- und Vermieterinteressen dar. Sind Sie ebenfalls dieser Auffassung oder halten Sie Änderungen des Mietrechts für erforderlich? Wenn ja, mit welchen Inhalten?

 

 

Antwort CDU

Das Mietrecht muss sozial und ausgewogen bleiben. Eine weitere Verschiebung der Gewichte zulasten der Vermieter würde langfristig das Angebot von Wohnraum verknappen und so letztlich die Mieter benachteiligen, die von dem Gesetz profitieren sollen.

 

Antwort CSU

 

Unser Mietrecht hat sich bewährt, weil es ausgewogen und sozial ist. Jede Veränderung des Mietsrechts muss auch weiterhin die Balance zwischen Mieter- und Vermieterinteressen beachten. Eine Verschiebung dieser Balance zulasten der Vermieter würde gerade in den Ballungsgebieten wie München das Angebot an bezahlbaren Wohnraum verknappen und damit letztlich auch die Mieter belasten.


Antwort SPD


Das Mietrecht hat eine zentrale Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren wurde eine Reform des Mietrechts angemahnt. Wir haben mit der Mietrechtsreform 2001 eine Anpassung an die tatsächlichen Lebensverhältnisse vorgenommen und die veränderte Wohnungsmarktsituation berücksichtigt. Das Mietrecht wurde dadurch einfacher, klarer, übersichtlicher und gerechter. Rechtsklarheit, rechtliche Stabilität und die inhaltliche Ausgewogenheit rechtlicher Bestimmungen sind wichtige Grundpfeiler für eine freie und offene Gesellschaft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Wohnen sind uns besonders wichtig, gerade mit Blick auf die Mieterinnen und Mieter. Die Wohnung ist Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz. Deshalb steht die SPD auch dafür, dass der Mieter vor einer ungebremsten Gewinnorientierung geschützt werden muss. Wir sind der Auffassung, dass das heutige Mietrecht einen grundsätzlich funktionierenden Ausgleich zwischen den Interessen der Vermieter und des Mieters gewährleistet.

 

Aber wir wissen: Dieser Ausgleich muss immer aktuell und an den jeweiligen Bedürfnissen der Vertragsparteien austariert werden. So steht für die SPD fest, dass die Modernisierung von Wohnungen nicht zur Explosion der Mieten führen darf. Heute ist es möglich, aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen die Miete dauerhaft anzuheben. Das wollen wir ändern. Künftig sollen nur noch die wirklichen Kosten umgelegt werden dürfen. Allgemeine Mieterhöhungen durch Modernisierung sind damit ausgeschlossen.

 

Antwort FDP

Grundsätzlich ist auch die FDP der Auffassung, dass sich das geltende Mietrecht bewährt hat. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass das von Rot-Grün beschlossene Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 die Rechtsstellung der Vermieter in verschiedenen Punkten verschlechtert hat, beispielsweise durch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen oder durch Einführung asymmetrischer Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung.

 

Die Auswirkungen dieser Änderungen bedürfen der weiteren Beobachtung, um fortlaufend einen angemessenen Ausgleich von Vermieter- und Mieterinteressen zu gewährleisten und um auch Kapitalanlegern Anreize zur Investition zu bieten. Daneben gibt es Einzelaspekte, die der Vertiefung bedürfen, beispielsweise das sog. Mietnomadentum. Entgegen der Ansicht der Bundesregierung handelt es sich hierbei nicht nur um ein Randphänomen. Die Kosten, die Mietnomaden verursachen, sind erheblich und gehen auch zu Lasten all derjenigen Mieter, die sich rechtstreu verhalten. Die FDP hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, hierzu eine rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag zu geben, damit bei diesem Thema endlich Klarheit besteht.

 

 

Antwort Grüne

Mieterinnen und Mieter sollen ein Druckmittel erhalten, wenn ihre Wohnungen den gültigen energetischen Mindeststandards nicht entsprechen. Verletzt der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungspflichten bzw. Energiestandards, sollen Mieter das Recht bekommen, ihre Miete entsprechend zu mindern. In dem Maße, in dem für immer mehr Gebäude energetische Standards in Kraft treten, wird das Minderungsrecht zu einem immer wichtigeren Instrument des Mieterschutzes gegen überhöhte Nebenkosten werden. Außerdem trägt es zu einer besseren Kontrolle der Einhaltung der geltenden Gebäudestandards bei. Auf der anderen Seite soll das Mietrecht Investitionen in die energetische Sanierung von Wohngebäuden nicht verhindern. Die Duldung entsprechender Baumaßnahmen sind ebenso zu prüfen wie ein gerechter Schlüssel für die Umlage der Kosten. Die Belastungen für Mieter aus Energiespar- und Klimaschutzinvestitionen wollen wir im Verhältnis zur Heizkosteneinsparung begrenzen. Bei Niedrigenergiehäusern ist dieser Ansatz durch die Einführung einer gedeckelten „NormWarmmiete“ heute bereits möglich. Es ist zu prüfen, ob eine Ausdehnung dieser „NormWarmmiete“ auch bei Wohngebäuden mit einer anderen wärmetechnischen Beschaffenheit sinnvoll sein kann.

 

Ein weiterer notwendiger Schritt ist die Forderung nach einem „ökologischen Mietspiegel“, in dem neben Lage und Beschaffenheit einer Wohnung gezielt auch deren wärmetechnischen Eigenschaften ermittelt werden. Für besonders energieeffiziente Wohnungen kann ein Mietaufschlag erhoben werden. Aufgrund der relativ geringen Heizkosten werden MieterInnen insgesamt aber nicht stärker belastet als in vergleichbaren Wohnungen mit schlechterem Energiezustand. Das Nebeneinander verschiedener Ausführungen von Energieausweisen hat deren Nutzen konterkariert. Wir Grüne wollen deshalb klare Regeln für die Ausstellung und die Nutzung von Energieausweisen. Jede Wohnung, jedes Gebäude muss einen solchen „Pass“ erhalten. Er muss bedarfsorientiert ausgestellt sein, also direkte Schlüsse auf den energetischen Zustand von Wohnungen und Gebäuden ermöglichen. Außerdem sind einfache und klare Angaben notwendig, die in allen Miet- und Verkaufsanzeigen angegeben werden müssen. Zudem müssen die Energieausweise für MieterInnen jederzeit zugänglich gemacht werden.

 

Antwort Linke

In einer entscheidenden Frage gerät das Mietrecht aus der Balance – bei der Regelung der Miethöhe. Ohne Gegenleistung ist es dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet, die Miete alle drei Jahre um 20 Prozent zu erhöhen. Diese gesetzlich fixierte Gewinnmaximierung bevorzugt den Vermieter oder die Vermieterin einseitig und führt vor allem in Regionen mit Wohnungsnot zu einer zugespitzten Mietentwicklung und für viele Haushalte zu einer unzumutbaren Mietbelastung. Die einst zur Beschränkung der Mietentwicklung eingeführte Regelung hat diese Funktion längst verloren. Hier sieht DIE LINKE Korrekturbedarf. Die Erhöhung der Miete muss mit einer spürbaren Verbesserung der Wohnsituation für die Mieterin oder den Mieter verbunden sein oder ausgeschlossen werden.

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