Grundsätzlich ist auch die FDP der Auffassung, dass sich das geltende Mietrecht bewährt hat. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass das von Rot-Grün beschlossene Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 die Rechtsstellung der Vermieter in verschiedenen Punkten verschlechtert hat, beispielsweise durch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen oder durch Einführung asymmetrischer Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung.
Die Auswirkungen dieser Änderungen bedürfen der weiteren Beobachtung, um fortlaufend einen angemessenen Ausgleich von Vermieter- und Mieterinteressen zu gewährleisten und um auch Kapitalanlegern Anreize zur Investition zu bieten. Daneben gibt es Einzelaspekte, die der Vertiefung bedürfen, beispielsweise das sog. Mietnomadentum. Entgegen der Ansicht der Bundesregierung handelt es sich hierbei nicht nur um ein Randphänomen. Die Kosten, die Mietnomaden verursachen, sind erheblich und gehen auch zu Lasten all derjenigen Mieter, die sich rechtstreu verhalten. Die FDP hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, hierzu eine rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag zu geben, damit bei diesem Thema endlich Klarheit besteht.