Das Grundrecht auf eine menschenwürdige Wohnung ist für uns LINKE eine unserer wohnungspolitischen Kernforderungen. Das Grundrecht auf eine menschenwürdige Wohnung gehört als einklagbares Recht ins Grundgesetz. Deshalb beabsichtigt DIE LINKE im Jahr 2009 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundestag einzubringen und u. a. damit das Sozialstaatsgebot zu konkretisieren. In diesem Gesetzentwurf soll neben einer Reihe anderer Grundrechte mit der folgenden Formulierung explizit das Grundrecht auf Wohnung eingefordert werden:
Aufnahme einklagbarer sozialer Grundrechte in das Grundgesetz Artikel 3c
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung und das Recht auf Versorgung mit Wasser und Energie.
(2) Der Staat sorgt für Mieterschutz, wirkt auf angemessene Mieten hin und gleicht Miet- und Wohnbelastungen einkommensgerecht aus. Er sichert den Zugang zu Wasser und Energie.
(3) Die Räumung von Wohnraum ist unzulässig, wenn kein zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird.