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Mieterzeitung

Juni 2007

Der Experte rät

 
Wartungskosten

Stefan E., Lengerich: Darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung Wartungskosten auf die Mieter abwälzen?
Eisenschmid: Ausdrücklich erlaubt das Gesetz dies im Hinblick auf Fahrstühle, Gemeinschaftsantennen, Hauskabelnetze, Heizungen, Warmwasserversorgungsanlagen und -geräte, Wassermengenregler sowie Geräte zur Wäschepflege.



Möblierungszuschlag

Heike W., Delmenhorst: Geht es an, dass ich für die Einbauküche in meiner neuen Wohnung extra zahlen muss?
Eisenschmid: Das kann zulässig sein. Ein so genannter Möblierungszuschlag wird grundsätzlich damit begründet, dass dem Mieter keine Anschaffungskosten für neue Möbel entstehen und dass die Gegenstände ihren Wert viel schneller verlieren als die Räumlichkeiten an sich.



Mängelbeseitigung

Steffen L., Bergisch Gladbach: Kann ich selbst Mängel der Wohnung beseitigen lassen, wenn der Vermieter untätig bleibt, und einen Kostenvorschuss verlangen?
Eisenschmid: Ja. Voraussetzung für das Selbstbeseitigungsrecht ist aber, dass der Vermieter vorher in Verzug gesetzt, das heißt schriftlich zur Mängelbeseitigung bis zu einem bestimmten Tag aufgefordert wurde. Lassen Sie sich bei Ihrem Mieterverein beraten.



Betriebskostenanstieg

Konstantin A., Walluf: Muss ich es hinnehmen, dass von einem Jahr auf das andere einzelne Betriebskosten um zehn bis 15 Prozent gestiegen sind?
Eisenschmid: Bei der Betriebskostenumlage ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Bei einer Steigerung von Kostenpositionen um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum ohne nachvollziehbaren Grund sind Zweifel angebracht.

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