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MieterzeitungApril 2007Der Experte rät Dietmar Wall![]() SchönheitsreparaturenCederic F., Much: Müssen wir als Mieter auch den Balkonbereich anstreichen? Wall: Nein. Zu den Schönheitsreparaturen zählen grundsätzlich nur Innenanstriche. MaklerprovisionHelene O., Dülmen: Ist es richtig, dass der Verwalter unseres Miethauses von neuen Mietern für die Wohnungsbeschaffung eine Maklerprovision verlangt? Wall: Nein. Aus dem Wohnungsvermittlungsgesetz ergibt sich, dass einem Wohnungsvermittler kein Provisionsanspruch zusteht, sofern der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Verwalter er ist. RäumungsfristJohn S., Dreieich: Ich muss aus meiner Wohnung ausziehen und habe vom Gericht eine Räumungsfrist gewährt bekommen. Kann man Verlängerung beantragen? Wall: Grundsätzlich ja. Insgesamt darf die Räumungsfrist jedoch nicht mehr als ein Jahr betragen. HeizkostenverteilerMarga H., Feldkirchen: Ab wann müssen Mietwohnungen mit den modernen elektronischen Heizkostenverteilern ausgestattet sein? Wall: Eine vermieterseitige Pflicht zur Ausrüstung der Wohnung mit elektronischen Heizkostenverteilern besteht grundsätzlich nicht. MieterhöhungJochen T., Nassau: Wann darf der Vermieter – von Modernisierungen abgesehen - die Miete erhöhen? Wall: Bei freifinanzierten Wohnungen ist der Vermieter berechtigt, die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu verlangen, wenn die Miete zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsschreibens seit einem Jahr unverändert ist. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent steigen.
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