Zeitungen

MieterZeitung April 2011

Der Experte rät

Dietmar Wall
 
Vertragsstrafe

Walter W., Kürten: Darf im Mietvertrag stehen, dass bei verspäteter Mietzahlung je Mahnung fünf Euro zu zahlen sind?

Wall: Nein. Eine Klausel, die den Mieter bei einem Pflichtverstoß mit einer Vertragsstrafe belegt, ist regelmäßig unwirksam.

Einliegerwohnung

Christian F., Straubing: Ich wohne zusammen mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus. Kann der Vermieter da ohne Weiteres kündigen?

Wall: Bei Einliegerwohnungen kann sich der Vermieter auf ein Sonderkündigungsrecht berufen und auch ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist verlängert sich dann um drei Monate, und Mieter können sich auf die Sozialklausel berufen.

Zeitungsbote

Roman K., Maxdorf: Der Vermieter gibt mir keinen zusätzlichen Schlüssel für den Zeitungsjungen. Ist das rechtens?

Wall: Nein. Als Mieter kann man grundsätzlich so viele Schlüssel verlangen, wie man für seine Zwecke benötigt, sei es für die Putzhilfe, den Pflegedienst oder den Zeitungsboten.

Lüften und heizen

Emma D., Emden: Bei uns wurden neue Isolierglasfenster eingebaut. Der Vermieter verlangt, dass wir jetzt viel mehr lüften und heizen, womit wir nicht einverstanden sind. Was nun?

Wall: Werden neue Fenster eingebaut, ist es häufig zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden erforderlich, Heiz- und Lüftungsgewohnheiten zu ändern. Ein höherer Heizaufwand und das Erfordernis einer umfangreicheren Lüftung können unter Umständen aber eine Mietminderung begründen.

Garten

Axel O., Riegelsberg-Heusweiler: Darf sich einer der Mieter einfach ein Stück vom Gemeinschaftsgarten abzäunen?

Wall: Nein. Ist die Gartennutzung mehreren gestattet, muss die gesamte Fläche für alle zur Verfügung bleiben.

 

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Ausgabe April 2011

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