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MieterZeitung Februar 2011

Der Experte rät

Jürgen Pfeilschifter
 
Abflussverstopfung

Tatjana Z., Hausham: Obwohl ich nie etwas in den Ausguss der Spüle geschüttet habe, war der Abfluss verstopft. Muss ich dem Vermieter die entstandenen Kosten erstatten?

Pfeilschifter: Nein. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich im Ablauf der Küchenspüle Fett und Essensreste ablagern. Der Mieter kann dafür regelmäßig nicht verantwortlich gemacht werden.

 

Laubbläser und Laubsammler

Kyra W., Ebersburg: Dürfen Laubbläser und Laubsammler zu jeder Tageszeit in Betrieb genommen werden?

Pfeilschifter: Nein. Wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt, dürfen diese Geräte nur werktags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.

 

Einbauküche

Peter H., Sprockhövel: Muss der Vermieter nicht irgendwann die Einbauküche erneuern?

Pfeilschifter: Ja, wenn die Küche tatsächlich erneuerungsbedürftig ist. Hierzu sind ihr Alter, die üblicherweise anzusetzende Lebensdauer, der konkrete Erhaltungszustand und der Abnutzungsgrad zu berücksichtigen. Die übliche Lebensdauer einer Einbauküche mittlerer Qualität beläuft sich auf 25 Jahre.

 

Minderjährige

Jasmin S., Leichlingen: Muss man volljährig sein, um eine Wohnung allein anmieten zu können?

Pfeilschifter: Grundsätzlich können Personen unter 18 Jahren einen Mietvertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters rechtswirksam abschließen. Eine Ausnahme kann aber dann gelten, wenn dem Minderjährigen zum Beispiel ein bestimmter Geldbetrag von den Eltern oder Arbeitseinkommen zur freien Verfügung überlassen wird.

 

Vollmacht

Ines A., Finsterwalde: Was kann man tun, wenn man eine Mieterhöhung von einem bisher völlig unbekannten Rechtsanwalt des Vermieters bekommt und keine Originalvollmacht beigefügt ist?

Pfeilschifter: Das Schreiben hat dann keine Wirkung, wenn Sie es unverzüglich schriftlich zurückweisen. Die Vermietervollmacht für den Anwalt muss im Original beiliegen.

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