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MieterZeitung Dezember 2010

Der Experte rät

Hermann-Josef Wüstefeld
 
Abflussverstopfung

Tatjana Z., Hausham: Obwohl ich nie etwas in den Ausguss der Spüle geschüttet habe, war der Abfluss verstopft. Muss ich dem Vermieter die entstandenen Kosten erstatten?

Wüstefeld: Nein. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich im Ablauf der Küchenspüle Fett und Essensreste ablagern. Der Mieter kann dafür regelmäßig nicht verantwortlich gemacht werden.

 

Reparatur-Vorbereitungen

Jobst R., Dudweiler: Muss ich schwere Möbel selbst wegschleppen, damit der Vermieter Mängel beseitigen kann?

Wüstefeld: Nein. Zu einer derartigen Mithilfe ist man als Mieter nicht verpflichtet.

 

Teppichbodenreinigung

Bea F., Bretten: Zählt die Teppichbodenreinigung zu den Schönheitsreparaturen?

Wüstefeld: Nein, bei Wohnraummietverhältnissen nicht.

 

Abmahnung

Céline E., Hildesheim: Ich habe eine Abmahnung von meinem Vermieter bekommen. Kann man verlangen, dass eine Abmahnung wieder zurückgenommen wird?

Wüstefeld: Nein, das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wenn der Vermieter sich aber später auf die Abmahnung berufen will, muss er den vollen Beweis dafür erbringen können, dass die Vorwürfe zutreffend waren.

 

Indexmiete

Ruth L., Wuppertal: Was ist eine Indexmiete, und muss sie besonders vereinbart sein? Der Vermieter begründet seine Mieterhöhungen einfach mit Änderungen des Lebenshaltungskostenindexes.

Wüstefeld: Eine Indexmiete ist eine Miete, deren Entwicklung sich nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland richtet. Ohne eine schriftliche Indexvereinbarung im Mietvertrag kann der Vermieter keine entsprechenden Mietzahlungen beanspruchen.

 

 

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