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MieterZeitung August 2010Der Experte rät
GarageStephan E., Lübz: Ich darf nach Aussage des Vermieters in der angemieteten Garage nur ein Auto parken, nicht aber stattdessen ein Motorrad. Stimmt das? Eisenschmid: Nein. Anstelle eines Autos oder zusammen mit dem Auto dürfen grundsätzlich auch andere Transportmittel in der Garage abgestellt werden.
WäschetrocknerMadlen P., Winsen: Mein Vermieter wohnt unter mir und die ins Freie geleiteten Nebelschwaden seines Wäschetrockners ziehen Tag für Tag zu unterschiedlichen Zeiten in meine Wohnung. Muss ich das ertragen? Eisenschmid: Nein. Erhebliche Belästigungen durch Wasserdämpfe aus Nachbarwohnungen müssen nicht hingenommen werden.
Aufnahme von AngehörigenJohanna-Marie T., Detmold: Darf ich nach dem Tod meiner Mutter meinen Vater zu mir in die Wohnung holen? Eisenschmid: Ja. Die Aufnahme von nahen Angehörigen in eine ausreichend große Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Mietgebrauch. Einer Erlaubnis des Vermieters bedarf es nicht, die Aufnahme des Angehörigen ist dem Vermieter aber mitzuteilen.
ParkettschädenDaniel K., Alsfeld: Nach langer Mietdauer ist der Parkettboden trotz pfleglicher Behandlung nicht mehr schön. Hafte ich bei Auszug dafür? Eisenschmid: Nein. Es gibt nun einmal Schäden, die im Laufe einer Mietzeit mehr oder weniger zwangsläufig entstehen. Diese sind als übliche Gebrauchsspuren anzusehen, für die der Vermieter keinen Ersatz verlangen kann.
BetriebskostenabrechnungLhea S., Aurich: Wie verhalte ich mich, wenn die Betriebskostenabrechnung zu meinen Ungunsten inhaltlich falsch ist? Selbst kann ich die Abrechnung nicht korrigieren. Eisenschmid: Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung kann eine Korrektur durch den Vermieter oder eine neue Abrechnung verlangt werden und ein Zurückbehaltungsrecht am Nachzahlungsbetrag in Betracht kommen.
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