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MieterZeitung August 2010

Der Experte rät

Dietmar Wall
 
Briefkasten

Heinz B., Mosbach/Neckarelz: Bei uns im Haus gibt es weder eigene Briefkästen für die Mieter noch Wohnungstür-Einwürfe. Ist das in Ordnung?

Wall: Nein. Der Vermieter muss jeder Mietpartei einen Briefkasten zur Verfügung stellen.

 

Spielplatz

Michael S., Münster: Der Vermieter verscheucht immer die Freunde unserer Kinder vom Spielplatz der Wohnanlage. Dürfen wirklich keine fremden Kinder mit auf den Spielplatz?

Wall: Doch. Mieterkinder dürfen grundsätzlich auch Spielkameraden von außerhalb der Wohnanlage mitbringen und mit ihnen gemeinsam auf dem Spielplatz spielen.

 

Treppenreinigung

Katharine K., Forst: Müssen wir uns vom Vermieter vorschreiben lassen, mit welchem Lappen und welchem Putzmittel wir Steintreppe und Flur zu putzen haben?

Wall: Nein. Es steht Mietern grundsätzlich frei, auf welche Weise sie übernommene Reinigungspflichten erfüllen.

 

Abwesenheit

Beppo H., Berlin: Hat der Vermieter das Recht zu bemängeln, dass ich sehr lange in Urlaub fahre, wenn die Nachbarn sich um die Wohnung kümmern?

Wall: Nein. Ein Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Wohnung ständig zu bewohnen.

 

Blumenkästen

Ingrid T., Buchholz: Dürfen wir unser Miethaus verschönern und Blumenkästen an den Balkonbrüstungen anbringen?

Wall: Grundsätzlich ja. Es ist aber auf eine stabile Befestigung zu achten und darauf, dass die Fassade, andere Gebäudeteile oder Mitbewohner nicht durch auslaufendes Wasser beeinträchtigt werden.

 

Mülltonnen

Traude B., Kerpen: Müssen die Mieter ohne weiteres die Mülltonnen herausstellen?

Wall: Nein. Mieter müssen diese Aufgabe nur übernehmen, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter besteht.

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Ausgabe August 2010

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