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MieterZeitung Juni 2010

Der Experte rät

Jürgen Pfeilschifter
 
Kosten für Kanalarbeiten

Werner G., Tauberbischofsheim: Auf unserer Straße wurden letztes Jahr Kanalarbeiten durchgeführt, die auch unser Miethaus betrafen. Meine Vermieterin will die Kosten mit auf die Nebenkostenabrechnung setzen. Geht das so einfach?

Pfeilschifter: Arbeiten am Kanal werden von der Kommune mit den Hauseigentümern im Rahmen von Anliegerbeiträgen abgerechnet. Solche Anliegerbeiträge darf der Vermieter nicht auf seine Mieter umlegen. Es sind keine Betriebskosten.

 

Kündigungsrücknahme

Matthias R., Königs Wusterhausen: Kann man als Mieter eine Kündigung nach Eingang beim Vermieter zurücknehmen?

Pfeilschifter: Nein. Man kann aber versuchen, sich mit dem Vermieter - losgelöst von der Kündigung - auf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verständigen.

 

Gartenpflege

Jürgen F., Forchheim: Sind wir Mieter verpflichtet, auch den Kiesstreifen und die Fugen des Weges der Grünanlage unkraut- und moosfrei zu halten? Der Mietvertrag spricht einfach nur von Gartenpflege.

Pfeilschifter: Die Gartenpflege umfasst alle einfachen und grundsätzlichen Pflegearbeiten, die keine besonderen Fachkenntnisse und keinen besonderen Zeit- und Kostenaufwand erfordern. Das Säubern von Pflasterfugen zählt nicht dazu.

 

Zweitschlüssel

Noah C., Weilheim: Darf der Vermieter ohne Notsituation und ohne meine Zustimmung mit einem Zweitschlüssel meine Wohnung betreten, um Mängel anzusehen?

Pfeilschifter: Nein. Das ist Hausfriedensbruch, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob der Zweitschlüssel mit oder ohne Einverständnis einbehalten wurde.

 

Hundehaltung

Alwine D., Sinzing: Ich habe damals mit Zustimmung des Vermieters einen Hund angeschafft und möchte nach dem Tod des Tieres nun einen neuen kaufen. Muss ich wieder um Erlaubnis bitten, weil der Mietvertrag die Hundehaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht?

Pfeilschifter: Nein. Eine erneute Vermieterzustimmung ist nicht erforderlich, sofern der neue Hund eine vergleichbare Größe hat und die Zustimmung seinerzeit nicht auf den Einzelfall beschränkt war.

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Ausgabe Juni 2010

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