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Mieterzeitung Oktober 2009

Der Experte rät

Jürgen Pfeilschifter
Teppichboden

Marlene U., Hannover: Wer ist für die Erneuerung des Teppichbodens zuständig?

Pfeilschifter: Ist die Wohnung mit Teppich vermietet, so muss der Vermieter den Teppich bei Bedarf erneuern.

 

Glühbirnen

Paula E., Wetzlar: Muss ich im Rahmen der Betriebskosten für Leuchtmittel und Lampen in Gemeinschaftsräumen zahlen?

Pfeilschifter: Nein, weder Anschaffungskosten für Lampen noch Anschaffungskosten für Leuchtmittel zählen zu den Betriebskosten.

 

Heizung

Rainer T., Pocking: Kann ich gegenüber dem untätigen Vermieter Geld einbehalten, weil der Heizkörper im Schlafzimmer sich nicht mehr regulieren lässt und immer heiß ist?

Pfeilschifter: Ja. Ein ständig hochtemperierter Heizkörper im Schlafzimmer ist ein Wohnungsmangel und berechtigt zu einer Mietminderung.

 

Verdunstungsröhrchen

Waldemar T., Bad Salzungen: Muss man heutzutage noch die Ungenauigkeiten der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip hinnehmen?

Pfeilschifter: Ja. Die systembedingten Erfassungsfehler der „Verdunster“ führen nach der Rechtsprechung nicht zur Unzulässigkeit ihrer Verwendung.

 

Raumtemperatur

Gunda F., Rheine: Ich denke mit Schrecken an den Winter und die niedrigen Temperaturen in meiner Wohnung. Kann ich zumindest die Miete mindern?

Pfeilschifter: Ja. Niedrige Raumtemperaturen in der Heizperiode stellen einen erheblichen Mietmangel dar. Die Wohnung muss mindestens 20 bis 22 Grad warm werden.

 

Kündigungsausschluss

Stefanie W., Wittlich: Unter welchen Voraussetzungen kann das Kündigungsrecht im Formularmietvertrag ausgeschlossen werden, wenn keine Staffelmiete vereinbart ist?

Pfeilschifter: Ein Kündigungsausschluss ist wirksam, wenn seine Dauer nicht mehr als vier Jahre beträgt und wenn er gleichermaßen für den Vermieter und den Mieter gilt.

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