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Mieterzeitung Oktober 2008

Der Experte rät

Norbert Eisenschmid
Kostenpauschale

Heribert T., Lindau: Die Erhöhung der Instandhaltungskostenpauschale entspricht bei uns nicht der Veränderung des Verbraucherpreisindexes, sondern liegt darüber. Was kann der Grund sein?
Eisenschmid: Eine Erhöhung der Instandhaltungskostenpauschale für Sozialwohnungen kann sich zusätzlich durch die Einstufung in eine höhere Kategorie ergeben, wenn die Bezugsfertigkeit der Wohnung am Jahresende erstmals mindestens 22 Jahre oder 32 Jahre zurückliegt. 

Kenntnis vom Mangel

Annika O., Rosengarten: Dem Vermieter ist bekannt, dass die Haustür nicht schließt. Muss ich trotzdem eine Anzeige machen, um die Miete mindern zu können?
Eisenschmid: Nein, kennt der Vermieter das Problem, kann grundsätzlich auf eine Anzeige des Mangels verzichtet werden.

Grundsteuer

Nicolas S., Rottleberode: Darf der Vermieter einen offensichtlich falschen Grundsteuerbescheid einfach hinnehmen und die Kosten auf die Mieter umlegen? 
Eisenschmid: Nein. Wer falsche Bescheide und Rechnungen und daraus resultierende übermäßige Kosten für den Mieter akzeptiert, handelt unwirtschaftlich und verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot im Gesetz.

Tod eines Mieters

Volker P., Neumünster: Ich habe mit meinem Lebenspartner die Wohnung zusammen angemietet. Muss ich nach seinem Tod nun ausziehen? 
Eisenschmid: Nein. Mitmieter, die mit einem verstorbenen Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben, setzen kraft Gesetzes das Mietverhältnis fort. 

Handwerker

Katharina E., Heinsberg: Kommt eine Haftung des Vermieters in Be-tracht, wenn die von ihm beauftragten Handwerker nachlässig ar-beiten und einen Schaden verursachen?
Eisenschmid: Ja. Ein Verschulden von Handwerkern als so genannte Erfüllungsgehilfen hat der Vermieter wie eigenes Verschulden zu vertreten.


 

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