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Mieterzeitung August 2009

Der Experte rät

Hermann-Josef Wüstefeld
 
Betriebskosten-Überprüfung

Eduard P., Dormagen: Muss ich zahlen, obwohl der Vermieter nicht will, dass ich die Betriebskostenabrechnung überprüfe?

Wüstefeld: Nein. Es besteht regelmäßig ein Zurückbehaltungsrecht an dem vollen Nachzahlungsbetrag der Betriebskostenabrechnung, solange der Vermieter keine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht, wobei die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Originalbelege ausreichen würde.

 

Wohnflächenabweichung

Boris D., Sömmerda: Unsere Wohnung ist vier Quadratmeter kleiner als im Mietvertrag angegeben. Hat das schon Konsequenzen?

Wüstefeld: Konsequenzen gibt es nach der Rechtsprechung erst, wenn die Flächenabweichung mehr als zehn Prozent beträgt.

 

Katzennetz

Ulrike M., Köln: Darf ich ein Katzennetz am Balkon anbringen?

Wüstefeld: Zumindest nach Auffassung des Amtsgerichts Köln ist der Vermieter zur Zustimmung hinsichtlich der Anbringung eines Katzennetzes verpflichtet, wenn damit weder Substanzverletzungen des Mietobjekts noch ins Gewicht fallende optische Beeinträchtigungen einhergehen.

 

Gartenteich

Eberhard S., Mülheim/Ruhr: Ist einem Vermieter anzuraten, den Gartenteich zu sichern?

Wüstefeld: Ja. Trotz Aufsichtspflicht der Eltern legt die Rechtsprechung der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers zum Teil besonderes Gewicht bei. Erst recht, wenn der Grundstückseigentümer weiß, dass Kleinkinder auf seinem Grundstück spielen.

 

Steuer

Luis E., Mannheim: Können in die Betriebskostenumlage auch Versicherungsteuer und Umsatzsteuer bei Dienstleistungen von Drittunternehmen einbezogen werden?

Wüstefeld: Ja. Der Vermieter kann die Kosten umlegen, die ihm in Rechnung gestellt werden. Er erhält die Versicherungsteuer und in der Regel auch die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurück.

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