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Mieterzeitung August 2008Der Experte rät
AbnutzungenKaren V., Herne: Müssen wir bei Auszug außerhalb der Schönheitsreparaturen für Ab-nutzungen in der Wohnung auf-kommen? Wall: Nein. Verschlechterungen der Mietsache, die durch den normalen vertragsgemäßen Gebrauch oder durch „höhere Gewalt“ wie Lichteinwirkung herbeigeführt werden, hat der Mieter grundsätzlich nicht zu vertreten.
MietkautionGilde W., Einbeck: Wie lange kann ich die Mietkaution zurückfordern? Wall: Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren.
TrittschallDelia F., Rodgau: Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter in der vor kurzem ausgebauten Dachgeschosswohnung Teppichboden verlegt, um den starken Trittschall abzumildern? Wall: Liegen Schallschutz-Mängel vor, sind die vom Vermieter zu beseitigen. Es steht ihm aber grundsätzlich frei, auf welche Weise dies geschieht.
FlächenmaßstabGina A., Scheidt: Ich kann es nicht glauben, dass der Vermieter mangels Erfassungssystem und anderweitiger Vereinbarung laut Gesetz auch die Müll- und Wasserkosten nach Quadratmeter umlegen darf. Muss nicht nach Personenzahl verteilt werden? Wall: Dem Gesetzgeber erschien die Umlage nach dem Flächenmaßstab gegenüber der Umlage nach der Personenzahl leichter handhabbar, insbesondere weil sich die Personenzahl häufig ändern und vor allem in großen Häusern schnell Streit über die Frage entstehen kann, wer und wie lange dort jemand wohnt.
VerkehrslärmGerda Z., Ellefeld: Die ehemals ruhige Seitenstraße ist zur Durchgangsstraße mit LKW-Verkehr geworden. Hat dies Auswirkungen auf die Miethöhe? Wall: Entstehen aufgrund besonderer Umstände bei Vertragsschluss nicht absehbare, erhebliche Beeinträchtigungen durch Verkehrsfluss, stellt dies einen Wohnungsmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. |
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