Zeitungen

Mieterzeitung Juni 2008

Der Experte rät

Jürgen Pfeilschifter
Mieterwechsel

Werner T., München: Wie werden Heizkosten abgerechnet, wenn während des Abrechnungszeitraumes ein Mieterwechsel stattfindet?

Pfeilschifter: Die auf die Mieter jeweils entfallenden verbrauchsabhängigen Kosten können per Zwischen- und Endablesung ermittelt werden. Der verbrauchsunabhängige Kostenanteil ist entweder zeitanteilig oder nach der so genannten Gradtagszahlentabelle zu verteilen.

 

Teppichboden

Ellen S., Zülpich: Muss man die Teppichböden des Vormieters bei Auszug entfernen?

Pfeilschifter: Der Mieter muss die Teppichböden des Vormieters entfernen, wenn er sich hierzu verpflichtet hat oder wenn er sie vom Vormieter übernommen, also gekauft hat.

 

Auszug

Gundel K., Grönenbach: Wenn man während des Abrechnungsjahres auszieht, kann man dann früher die Abrechnung durch den Vermieter verlangen?

Pfeilschifter: Nein. Ein Auszug während der Abrechnungsperiode ändert an dem Lauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist nichts. Die Frist beginnt immer mit Ende der Abrechnungsperiode.

 

Wohnfläche

Heiner A., Brombachtal: Zählt der Keller mit zur Wohnfläche?

Pfeilschifter: Nein. Nach Paragraph 2 der Wohnflächenverordnung gehören die Grundflächen von Zubehörräumen wie Kellerräume nicht zur Wohnfläche.

 

Feuerlöscher

Liliane R., Bad Driburg: Muss ich für den Feuerlöscher im Haus Betriebskosten zahlen?

Pfeilschifter: Wartungskosten für Feuerlöscher sind als Betriebskosten umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt ist, zum Beispiel unter „Sonstige Betriebskosten“ aufgeführt wird.

 

Zeitmietvertrag

Kurt P., Bad Saulgau: Ich habe einen Zeitmietvertrag auf zehn Jahre abgeschlossen. Hätte dieser notariell beurkundet werden müssen?

Pfeilschifter: Nein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.

 

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