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MieterZeitung Februar 2012

Editorial

Spielball

 

Zu den vornehmsten Aufgaben des Staates gehört es, seinen Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes Wohnen zu sichern. Dafür hat er zum Beispiel 1971 das Wohngeld eingeführt. Seine Aufgabe ist es, Haushalten mit niedrigen Einkommen bei der Finanzierung einer angemessenen Wohnung zu helfen. Die Betonung liegt auf angemessen. Die förderfähige Miete ist nach oben beschränkt. Die Mietobergrenze hängt vom örtlichen Mietengefüge ab. In München ist eine höhere Miete zuschussfähig als in Leipzig.Die Väter des Wohngeldgesetzes haben dem Gesetzgeber aufgegeben, das Wohngeld in regelmäßigen Abständen an die Entwicklung der Einkommen und der vor Ort gezahlten Mieten anzupassen. Geschieht dies nicht, müssen die wohngeldberechtigten Haushalte einen immer höheren Anteil der Miete selbst tragen. Das Wohngeld verliert seine ihm zukommende Entlastungswirkung. Jede Anpassung des Wohngeldes an die Mieten und Einkommen bedeutet für den Gesetzgeber höhere Ausgaben. In der Vergangenheit hat er eine Überarbeitung des Wohngeldes immer wieder aufgeschoben, um zu sparen. Er machte die Anhebung des Wohngeldes von seiner Finanzsituation abhängig. Das Wohngeld wurde damit zum Spielball der Finanzpolitiker. Die große Koalition von CDU und SPD hat das Wohngeld letztmalig mit Wirkung zum 1. Januar 2009 angehoben. Sie passte es nicht nur den geänderten Einkommen und dem Mietengefüge an, sondern sah die Notwendigkeit, auch die explodierenden Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes einfließen zu lassen. Die waren zuvor extrem gestiegen. Für die betroffenen Haushalte bedeutete dies eine nachhaltige Entlastung. Der jetzigen schwarz-gelben Koalition blieb es vorbehalten, das Wohngeld erstmals in seiner Geschichte deutlich zu kürzen. Zwei Jahre nach Einführung der Heizkostenkomponente hat sie diese trotz weiter steigender Heizkosten zum 1. Januar 2011 wieder komplett gestrichen. Für die wohngeldberechtigten Haushalte waren das rund 30 Euro im Monat weniger. Das Wohngeld hat damit seine Verlässlichkeit zur Sicherung des Grundbedürfnisses Wohnen verloren. Die 850.000 Wohngeldempfänger in Deutschland können sich fortan immer weniger darauf verlassen, dass es ihre Wohnkaufkraft stärkt. Wohngeld ist keine beliebige Ausgabe. Auf das Wohngeld haben die Berechtigten einen Anspruch. Die meisten Wohngeldbezieher sind Rentner. Ihre Rente liegt unter 800 Euro im Monat. Auch mit Wohngeld erreicht ihre Wohnkostenbelastung im Schnitt weit über 30 Prozent. Der Deutsche Mieterbund fordert deshalb, die Wohngeldkürzung rückgängig zu machen. Die Heizkosten liegen weit über dem Niveau von 2010. Das Wohngeld muss seiner Aufgabe wieder vollständig gerecht werden, und es muss wieder verlässlich sein.

 

Ihr

Lukas Siebenkotten

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Ausgabe Februar 2012

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