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Mieterzeitung Dezember 2009

Editorial

Nichts geändert

 

 

„Das aktuelle Mietrecht trägt den unterschiedlichen Interessen Rechnung. Es hat zu einem besseren Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern beigetragen. Ich sehe daher keinen Grund, an dem geltenden Gesetz etwas zu ändern.“ Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel 2006 in einem Interview mit der MieterZeitung.

 

Das Mietrecht 2006 ist das Mietrecht 2009. Es hat sich nichts geändert. Geändert hat sich im Jahr 2009 nur eins. Merkel ist jetzt Kanzlerin einer schwarz-gelben Koalition. Und mit der FDP hat sie nun Änderungen zum Nachteil der Mieter vereinbart, die nach unserer Auffassung schlichtweg falsch, überflüssig und unakzeptabel sind.

 

Es gibt keinen Grund, die Kündigungsfristen wieder zu vereinheitlichen. Es ist ein Unterschied, ob ein Mieter selbst kündigt und freiwillig die Wohnung aufgibt oder ob er durch eine Vermieterkündigung gezwungen wird, die Wohnung, in der er jahrelang gelebt hat, zu räumen. Deshalb ist es nicht richtig, dass Mieter, die länger als fünf Jahre in einer Wohnung und in ihrem Stadtviertel wohnen, bei einer berechtigten Kündigung des Vermieters ihr Leben innerhalb kürzester Zeit komplett ändern müssen. Der Mieter selbst muss jedoch in der heutigen Arbeitswelt jederzeit flexibel sein.

 

Die Abschaffung der Möglichkeit, die Miete bei Mängeln mindern zu können, wenn der Vermieter das Haus energetisch saniert, ist ebenfalls nicht akzeptabel. Die Gründe für die Mietminderung liegen nicht in der energetischen Sanierung selbst, sondern in den erheblichen Beeinträchtigungen und Mängeln infolge der Bauarbeiten im oder am Haus. Minderungsrechte gibt es auch im Kauf-, im Reise- oder im Werkvertragsrecht.

 

Mietnomaden genießen auch heute schon keinerlei Schutz durch das geltende Mietrecht. Es bedarf also keiner Mietrechtsänderung. Der Mieterbund aber unterstützt alle Maßnahmen, die zu schnelleren Verfahren und Vollstreckungen führen. Es könnten zum Beispiel mehr Richter eingestellt werden.

 

Wenn die Bundesregierung das Mietrecht auf den Prüfstand stellt, muss sie auch die Forderungen des Deutschen Mieterbundes berücksichtigen. So zum Beispiel unsere Forderung nach einem verbesserten Kündigungsschutz bei Umwandlung oder Eigentümerwechsel, die Einführung von Kappungsgrenzen bei Neuvermietungsmieten, die Sicherung der Mietkaution in der Vermieterinsolvenz oder die Einführung von Ökomietspiegeln.

 

Der Deutsche Mieterbund stellt sich auf lange und harte Auseinandersetzungen um das Mietrecht ein. Mietrechtsänderungen zuungunsten der Mieter wird er nicht hinnehmen.

 

Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und vor allen Dingen alles Gute und Gesundheit im neuen Jahr.

 

Ihr

Lukas Siebenkotten

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