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Mieterzeitung April 2009

Editorial

Recht auf Wohnen

Lukas Siebenkotten

Unsere Nachbarn, die Franzosen, haben schmerzlich gelernt, dass bezahlbare und angemessene Wohnungen ein existenzielles Sozialgut sind und maßgeblich zum sozialen Frieden im Land beitragen. Vor wenigen Jahren gingen zehntausende Bewohner in den trostlosen Vorstädten des Landes auf die Barrikaden. Das französische Parlament hat daraufhin im Jahr 2007 ein Gesetz verabschiedet, das allen Bürgern ein Recht auf Wohnen garantiert.

 

Während seiner EU-Ratspräsidentschaft hat der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy im vergangenen Jahr große Anstrengungen unternommen, dieses Grundrecht auch in der europäischen Verfassung zu verankern. Der Deutsche Mieterbund und mit ihm die Internationale Mieterallianz unterstützen diese Bemühungen. Die europäischen Mietervereine fordern ihre Landesregierungen auf, sich für ein Grundrecht auf Wohnen in der europäischen Verfassung einzusetzen.

 

Bisher ist der Versuch, eine europäische Verfassung durchzusetzen, gescheitert. Für deren Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern ist es sehr wichtig, dass soziale Grundrechte aufgenommen werden. Die Wohnung ist für jeden Menschen von größter Bedeutung. Die Wohnung darf nicht auf ihre Funktion als Wirtschaftsgut in einem bestehenden Wohnungsmarkt reduziert werden. Die Wohnung ist in allererster Linie Sozialgut.

 

Der Verlust der Wohnung hat für den Menschen existenzielle Folgen. Dies zeigt eindrucksvoll unser Bericht in dieser Ausgabe der MieterZeitung über die Erfahrungen des Kölner Schriftstellers Günter Wallraff als Obdachloser im kalten Winter 2008/2009 im Zeit-Magazin.

 

Die Wohnung darf ebenfalls nicht nur auf ihre Unterbringungsfunktion begrenzt werden. Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt und der Ausgangspunkt für soziale Kontakte ihrer Bewohner. Deshalb haben unsere Verfassungsväter die Unverletzlichkeit der Wohnung von Anfang an unter den hohen Schutz des Grundgesetzes gestellt. Konsequent wäre es gewesen, auch das Recht auf Wohnen in der Verfassung zu verankern.

 

Wer Europa den Menschen nahe bringen will, muss dafür sorgen, dass deren elementare Bedürfnisse geschützt sind. Die Europäische Union muss es als eine wesentliche Verpflichtung ansehen, ihren Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Leben und Wohnen zu gewährleisten.

 

Die Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 ist deshalb auch ein Signal dafür, dass die Menschen ein Europa wollen, das ihre Grundrechte schützt. Gehen Sie also zur Wahl.

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