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Barrierefreiheit gemäß § 554a

ISBN 3-933091-50-0

Franz-Georg Rips

Aus dem Inhalt:


Mit der zum 1. September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform ist eine neue Vorschrift in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden: die Barrierefreiheit gemäß § 554a. Diese Norm, die die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen in Mietverhältnissen verbessern und die Erhaltung des Lebensmittelpunktes durch sachgerechte Wohnungsanpassungsmaßnahmen sicherstellen will, steht im Spannungsfeld unterschiedlicher und divergierender Rechtsträger und Rechtsgüter. Abzuwägen sind der Schutz des Eigentums und seine Sozialpflichtigkeit, die Würde der Person, das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen und auch der Sozialstaatsgedanke.

Die Arbeit, die der Universität Bremen als Dissertation vorgelegen hat, will eine erste rechtsdogmatisch systematische Beurteilung der Norm liefern. Sie befasst sich nicht nur mit den materiellen Grundlagen, sondern auch mit der Darstellung der Durchsetzung von Ansprüchen vorprozessual und im Gerichtsverfahren sowie in der Vollstreckung.

Der Autor, Dr. Franz-Georg Rips, ist Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) und Bürgermeister der Stadt Erftstadt.

 

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