Zeitungen

MieterZeitung Dezember 2010

Aktuelles Urteil

Eigenbedarf

 

Karlsruhe - Der Vermieter muss den wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieter informieren, wenn während der Kündigungsfrist eine andere, ihm gehörende Wohnung im Haus oder in der Wohnungsanlage freisteht oder frei wird, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 78/10).

 

Ein Bonner Vermieter hatte das langjährige Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs mit einer Frist von neun Monaten gekündigt. Die Tochter des Vermieters sollte mit Beginn ihres Studiums einen eigenen Hausstand gründen und die bisherige Mieterwohnung beziehen. Obwohl während der Kündigungsfrist im ersten Obergeschoss des Hauses eine andere Wohnung frei wurde, informierte der Vermieter die gekündigten Mieter nicht. Stattdessen vermietete er die frei werdende Wohnung neu an andere Mieter.

 

Der Bundesgerichtshof stellte jetzt klar, dass ein derartiges Verhalten wegen des Verstoßes gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich ist und damit die Eigenbedarfskündigung unwirksam macht. Der Vermieter muss seinem Mieter eine andere, ihm zur Verfügung stehende, vergleichbare Wohnung während der Kündigungsfrist anbieten. Voraussetzung ist, dass sich die Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet. Der Vermieter muss den Mieter außerdem über die wesentlichen Bedingungen einer Anmietung, wie Größe und Ausstattung der Wohnung sowie Mietpreis usw., informieren. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung unwirksam, die Mieter können wohnen bleiben.

 Impressum   Schrift 
- A +
 Suche 

Ausgabe Dezember2010

Titelbild

Alle 2 Monate neu 

Für Mitglieder oft kostenlos. Fragen Sie Ihren Mieterverein!

ABO für 8 € / Jahr
Bestellen im Shop hier>>>