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Mieterzeitung Oktober 2008Aktuelles Urteil![]() Heizkostenabrechnung
Karlsruhe - Bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung muss der Vermieter unter Umständen eine so genannte Vorerfassung unterschiedlicher Nutzergruppen des Gebäudes vornehmen. Typisch sind Fälle, in denen das Gebäude sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt wird. Eine Vorerfassung erfordert, dass der Verbrauchsanteil jeder Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 57/07) müssen deshalb die Heizkosten von einem Geschäftslokal und vier Wohnungen getrennt gemessen werden. Es reicht nicht aus, wenn der Anteil einer Nutzergruppe am Gesamtverbrauch gemessen und der Anteil der anderen Nutzergruppe am Gesamtverbrauch errechnet wird. |
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