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Mieterzeitung Februar 2008Aktuelles UrteilMängelbeseitigung![]() Die Mieter hatten hier die defekte Heizung durch einen Installateur reparieren lassen und von ihrem Vermieter dann die Erstattung der Rechnung gefordert. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung für einen derartigen Ersatzanspruch unter anderem immer auch, dass der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist oder dass die umgehende Mängelbeseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist. Beide Voraussetzungen sahen die Karlsruher Richter vorliegend als nicht erfüllt an. |
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