|
|
![]() |
||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
Recht |
RechtStichworte zum Mietrecht
Fristlose Kündigung
Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Verzug, d.h. im Rückstand ist. Das gleiche Recht hat der Vermieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist.
|
Impressum Schrift
Suche
MietervereinRechtsberatung Online-Beratung
Erstberatungs-Hotline
* 2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ab der 2. Minute wird sekundengenau abgerechnet (60/1).
Mieterlexikon 2011/12 |
||||||||||||||||||||||||
|
© Deutscher Mieterbund e.V. - 2012 Home| Kontakt| Profil| Vereine| Presse| Politik| Recht| Service| Energie| Bücher| Zeitungen| Shop |
||||||||||||||||||||||||||