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Recht |
RechtStichworte zum Mietrecht
Bestattungsinstitut im Haus
(dmb) Ein Bestattungsinstitut in einem Mietshaus ist kein Wohnungsmangel und rechtfertigt keine Mietminderung, entschied das Amtsgericht Stuttgart (31 C 4679/08).
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) hatten Mieter im zweiten Stock eines gemischt genutzten Gebäudes ihre Miete um 49 Prozent gemindert, nachdem der Vermieter Geschäftsräume im Erdgeschoss an ein Bestattungsinstitut vermietet hatte. Begründet wurde die Mieterhöhung mit der Befürchtung, dass in dem Bestattungsinstitut Tote aufbewahrt werden. Der Umstand, eine Leiche im Keller zu haben, gehe über das normale Maß des Tolerierbaren hinaus. Außerdem drohten Trauerfeiern im Haus mit entsprechenden Lärmbeeinträchtigungen.
Dieser Argumentation folgte das Amtsgericht Stuttgart nicht und verurteilte den Mieter zur Nachzahlung von rund 1.500 Euro. Ein Mangel der Mietsache liege nicht vor. Der nach dem Mietvertrag vom Vermieter geschuldete vertragsgemäße Gebrauch werde nicht beeinträchtigt. Weder irgendwelche gesundheitliche Gefahren, noch sonstige messbare Beeinträchtigungen seien erkennbar. Allein das subjektiv eingeschränkte Wohlbefinden des Mieters bzw. dessen Überempfindlichkeit rechtfertigten keine Mietminderung.
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