Unwirtschaftliche Betriebskosten
(dmb) Die Kosten für die Gebäudeversicherung dürfen zwar als Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden, sie müssen aber dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Das entschied nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Amtsgericht Bad-Salzungen (2 C 318/05). Liegen die Kosten mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Beträgen für gleichwertige Versicherungen, muss der Mieter die überhöhten Kosten nicht zahlen.
Das Gericht betonte, dass die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit vom Standpunkt eines vernünftigen Vermieters aus zu erfolgen hat, der ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge hat. Hier hatte der Vermieter für sein 180 Quadratmeter großes Haus Gebäudeversicherungen in Höhe von 480,47 Euro abgeschlossen. Der Mieter einer knapp 62 Quadratmeter großen Wohnung sollte 164,75 Euro zahlen. Das Gericht verwies hier unter anderem auf die Zahlen des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes. Danach wären umgerechnet 81,84 Euro üblich. Die Überschreitung dieses Betrages um mehr als 100 Prozent spräche eindeutig für die Nichtwirtschaftlichkeit der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung. Die Überteuerung der Gebäudeversicherung folge aber auch daraus, dass der Vermieter eine Vielzahl von Risiken versichert habe, die nicht alle umlagefähig seien, wie zum Beispiel: Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, Schäden wegen eines Fahrzeuganpralls, Nutzwärmschaden, Sengschaden, Implosionsschaden, Schäden durch Wasser aus Aquarien und Wasserbetten, Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte, Vandalismusschäden (Graffiti), Erdbebenschäden, Mietausfall, Verlust, Rohbauversicherung.
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