Recht

Recht

Stichworte zum Mietrecht

 

Betriebskosten

Mieter hat Rückforderungsanspruch

 

(dmb) Mieter, die in Unkenntnis der zwölfmonatigen Ausschlussfrist auf eine verspätete Nebenkostenabrechnung zahlen, können ihr Geld nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern, entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 94/05).
Geschützt werden nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) mit dieser Entscheidung die Mieter, die irrtümlich oder vorschnell auf eine verspätete Abrechung des Vermieters zahlen und die die Rechtslage nach der Mietrechtsreform 2001 nicht kennen.

Nach dem Gesetz - Paragraph 556 Absatz 3 Satz 2 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gilt, dass der Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erhalten haben muss. Nach Ablauf dieser so genannten Ausschlussfrist sind Nachforderungen des Vermieters aus Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Die hier beschriebene Rechtslage ist – so der Deutsche Mieterbund – mit der Mietrechtsreform 2001 Gesetz geworden. Sie gilt erstmals für Abrechnungen, die das Kalenderjahr 2001 betreffen, bzw. für alle Abrechnungszeiträume, die nach dem 31. August 2001 enden.

Eine zeitnahe Abrechnung und eine hohe Abrechnungssicherheit für den Mieter waren die Ziele der Mietrechtsreform. Die neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs betont diese Grundsätze und stellt klar, dass überforderte oder übertölpelte Mieter zu Unrecht gezahlte Betriebskosten von ihrem Vermieter zurückfordern können. Der hat kein Recht, die Zahlung zu behalten, so der Deutsche Mieterbund. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, frühestens von dem Zeitpunkt an, an dem Mieter erfahren, dass sie zu Unrecht gezahlt haben.

 


A   B   C   D   E    F   G   H   I   J  K   L   M   N  O  P   Q   R   S    T   U   V   W  X   Y   Z 

 Impressum   Schrift 
- A +
 Suche 

Mieterverein

Rechtsberatung
Fragen? Probleme? Ärger?
Konkrete und persönliche Rechtsberatung immer beim örtlichen Mieter- verein.     Kostenlos für Mitglieder       mehr...
 

Online-Beratung

Mieterbund24 ist die kompetente, schnelle, individuelle und direkte Hilfe in Mietrechtsfragen.

Registrieren – Frage stellen – 25 Euro zahlen – schriftliche Antwort innerhalb von 6 Stunden mehr...

 

Erstberatungs-Hotline

 0900 12 000 12* Erfahrene Mietrechts-
experten helfen sofort und schnell. 7 Tage in der Woche, fast rund um die Uhr.               
mehr...

* 2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ab der 2. Minute wird sekundengenau abgerechnet (60/1).

 

Mieterlexikon 2011/12

Die Bibel des Mietrechts!
Das
Nachschlage- werk zu allen Mietfragen auf 720 Seiten 

mehr...