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Recht |
RechtStichworte zum Mietrecht
Aufrechnung
(dmb) Mieter können nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gegen die Mietpreisforderung des Vermieters mit einer Gegenforderung, zum Beispiel wegen Mängeln, aufrechnen. Das bedeutet, Mieter können einen Schadensersatz-, Rückzahlungs- oder Minderungsanspruch dann mit der nächsten Mietforderung des Vermieters verrechnen. |
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* 2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ab der 2. Minute wird sekundengenau abgerechnet (60/1).
Mieterlexikon 2011/12 |
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