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Stichworte zum Mietrecht

 

Anpralltrauma

 

 

(dmb)  Weil sich der Mieter beim Sturz im Keller ein „Anpralltrauma im Genitalbereich“ zugezogen hat, muss der Vermieter 2.500 Euro Schmerzensgeld zahlen, entschied das Landgericht Berlin (67 S 319/03).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) war der Mieter bei defekter Kellerbeleuchtung mit zwei Eimern in den Händen in den Keller gegangen, um Kohlen zu holen. Dabei war er über einen Balken gestolpert, der etwa 60 bis 80 cm in den Gangbereich hineinragte, und auf den vorderen Teil dieses Balkens gefallen.
Das Landgericht Berlin bejahte eine Verantwortlichkeit des Vermieters für den Unfall, weil der seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe.
Als Eigentümer des Hauses ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass in den den Mietern des Hauses zugänglichen Bereichen keine Gefahrenquellen bestehen. Er hat – so der Deutsche Mieterbund – dafür Sorge zu tragen, dass alle von Mietern genutzten Flächen gefahrlos betreten werden können. Dazu gehört es, dass zum Beispiel auch in den Kellergängen keine Stolperstellen geschaffen werden, dass hier eine einwandfreie Beleuchtung besteht.

2.500 Euro Schmerzensgeld hielt das Landgericht Berlin für angemessen, da der Mieter sich einer Notoperation unterziehen musste. Das Genital-Anpralltrauma wurde stationär zehn Tage im Krankenhaus behandelt, anschließend war der Mieter noch vier Wochen in ambulanter Behandlung. Erst danach trat Schmerzfreiheit ein.
 

 


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