Recht

Recht

Stichworte zum Mietrecht

 

Alltagslärm

 

 

(dmb) Jeder hat das Recht, in seiner Wohnung ohne störenden Lärm von außen leben zu können. Niemand kann aber Wohnung, Balkon, Terrasse oder Garten völlig geräuschlos nutzen. Deshalb muss beim Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich Rücksicht auf die Nachbarn genommen und mitunter auch Nachsicht ihnen gegenüber geübt. werden. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die wichtigsten Urteile zusammengefasst:

Wohngeräusche
Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses müssen die üblichen Wohngeräusche hinnehmen. Gleichzeitig ist immer das Gebot der Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern zu beachten (AG Hamburg 46 C 139/03).

KinderfreundlichWird die Wohnung ausdrücklich als kinderfreundlich angeboten und vermietet, gibt es aber schon nach dem ersten Tag Beschwerden aus Nachbarwohnungen über Kinderlärm, kann der Mieter den Mietvertrag anfechten (LG Essen 15 S 56/04).Kinderlärm Geschrei und Quietschen von Kindern im Alter von eineinhalb oder zwei Jahren, bevor sie das Haus morgens verlassen, rechtfertigen normalerweise keine Mietminderung (LG München I 31 S 20796/04). NachbarlärmBei schwer wiegenden Lärmstörungen aus Nachbarwohnungen ist der Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. Der Mieter muss seinem Vermieter nicht den Namen des störenden Nachbarn nennen, es reicht aus, wenn der die Wohnung oder die Wohnungslage exakt beschreibt (AG Erfurt 5 C 3235/03). PendeluhrEs gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, wenn ein Mieter eine Pendeluhr aufhängt. Dass deren halbstündiges Schlagen in der Nachbarwohnung wahrnehmbar ist, muss geduldet werden (AG Spandau 8 C 13/03).FahrstuhlBei einer im Jahr 2001 oder 2002 sanierten Aufzugsanlage können Mieter erwarten, dass in ihrer Wohnung keine Geräuschbeeinträchtigungen auftreten, die den Grenzwert von 30 dB(A) überschreiten. Außerdem darf es beim Betrieb des Aufzugs nicht zu „auffällig störenden Geräuschveränderungen“ kommen, zum Beispiel Geräuschspitzen. Mietminderung 15 Prozent (AG Hamburg 49 C 64/03).GaststättenlärmBefinden sich im Haus Gaststätten mit Vorgärten und geht hiervon ein so großer Lärm aus, dass die Balkone der Wohnung nicht oder kaum nutzbar sind, kann der Mieter die Miete kürzen (AG Lichtenberg 6 C 239/03).Baden / DuschenMieter dürfen in den eigenen vier Wänden so oft duschen und baden, wie sie wollen. Selbst nach 22.00 Uhr. Mietvertragsklauseln oder Regelungen in der Hausordnung, wonach nächtliches Baden und Duschen verboten sind, sind unzulässig (LG Köln 1 S 304/96). Das OLG Düsseldorf (5 Ss [OWi] 411/90 [OWi] 181/90) begrenzt nächtliches Duschen auf maximal 30 Minuten.SexgestöhneDie Ausübung des Geschlechtsverkehrs in einer Lautstärke, dass nachts davon die Mitbewohner des Hauses aufwachen, kann nicht mehr zum normalen Mietgebrauch gerechnet werden (Amtsgericht Rendsburg 18(11)C 766/94). Einem jungen Mieterpaar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500 000 Mark oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verboten, nach 22 und vor 6 Uhr die Nachtruhe im Miethaus zu stören, "insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede".Jippie!Lautes Streiten, überlaute Musik und zu lautes Gestöhne beim Sexualverkehr muss kein Nachbar dulden. Das Gericht sah insbesondere im lauten „Stöhnen beim Sexualverkehr und durch dabei laut ausgestoßene Jippie-Rufe“ eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn (Amtsgericht Warendorf 5 C 414/97).Männer dürfen stehenMänner dürfen beim Urinieren stehen. Dem beklagten Mieter Vorschriften zu machen, welche Technik er beim Urinieren zu nutzen habe, „würde ein Eingriff in die Intimsphäre darstellen, welche abzulehnen ist. Letztendlich sei die Toilettenbenutzung zwangsläufig mit einer Geräuschentwicklung verbunden. Menschen in einem hellhörigen Haus bekämen zwangsläufig mehr Lebensäußerungen voneinander mit. Dies könne nur mit Gelassenheit ertragen werden“. (Amtsgericht Wuppertal 34 C 262/96).


A   B   C   D   E    F   G   H   I   J  K   L   M   N  O  P   Q   R   S    T   U   V   W  X   Y   Z 

 Impressum   Schrift 
- A +
 Suche 

Mieterverein

Rechtsberatung
Fragen? Probleme? Ärger?
Konkrete und persönliche Rechtsberatung immer beim örtlichen Mieter- verein.     Kostenlos für Mitglieder       mehr...
 

Online-Beratung

Mieterbund24 ist die kompetente, schnelle, individuelle und direkte Hilfe in Mietrechtsfragen.

Registrieren – Frage stellen – 25 Euro zahlen – schriftliche Antwort innerhalb von 6 Stunden mehr...

 

Erstberatungs-Hotline

 0900 12 000 12* Erfahrene Mietrechts-
experten helfen sofort und schnell. 7 Tage in der Woche, fast rund um die Uhr.               
mehr...

* 2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ab der 2. Minute wird sekundengenau abgerechnet (60/1).

 

Mieterlexikon 2011/12

Die Bibel des Mietrechts!
Das
Nachschlage- werk zu allen Mietfragen auf 720 Seiten 

mehr...