Recht

Recht

Stichworte zum Mietrecht

 

Abstand und Ablöse

(dmb) Immer wieder werden nach den Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) im Zuge eines Wohnungswechsels Abstandsforderungen gestellt oder Ablösevereinbarungen getroffen.Abstand ist ein Geldbetrag, der für das bloße Freimachen der Wohnung von einem Vermieter oder Vormieter gefordert wird. Zahlen soll den Betrag der Wohnungssuchende. Derartige Absprachen sind – so der Deutsche Mieterbund – unwirksam. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz gibt es hiervon nur eine Ausnahme: Der Vormieter kann sich von seinem Nachmieter den Umzug bezahlen lassen. Eine derartige Kostenerstattung verstößt nicht gegen das Gesetz. Allerdings darf der Vormieter auch hier nur nachweislich entstandene Umzugskosten fordern. Voraussetzung ist aber in jedem Fall eine übereinstimmende Vereinbarung zwischen Vormieter und Nachmieter.Rechtlich völlig anders zu beurteilen ist die Frage nach der Zulässigkeit von Ablösevereinbarungen. Das – so der Deutsche Mieterbund – sind Kaufverträge. Hier verkauft der Vormieter Einrichtungsgegenstände an den Nachmieter. Derartige Vereinbarungen sind so lange zulässig, wie Preis und Gegenleistung nicht in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Unzulässig sind Ablösevereinbarungen dann, wenn der Kaufpreis mehr als 50 Prozent über dem Wert des Kaufgegenstandes liegt. Bei den Ablöseverhandlungen geht es nach den Erfahrungen des Mieterbundes vor allem um den Zeitwert der Einrichtungsgegenstände. Der ist anhand des Neupreises, des Erhaltungszustandes und des Alters zu ermitteln. Bei Einbauküchen zum Beispiel ist zusätzlich auch auf den objektiven Wert der der Wohnung angepassten Küche abzustellen.

 


A   B   C   D   E    F   G   H   I   J  K   L   M   N  O  P   Q   R   S    T   U   V   W  X   Y   Z 

 Impressum   Schrift 
- A +
 Suche 

Mieterverein

Rechtsberatung
Fragen? Probleme? Ärger?
Konkrete und persönliche Rechtsberatung immer beim örtlichen Mieter- verein.     Kostenlos für Mitglieder       mehr...
 

Online-Beratung

Mieterbund24 ist die kompetente, schnelle, individuelle und direkte Hilfe in Mietrechtsfragen.

Registrieren – Frage stellen – 25 Euro zahlen – schriftliche Antwort innerhalb von 6 Stunden mehr...

 

Erstberatungs-Hotline

 0900 12 000 12* Erfahrene Mietrechts-
experten helfen sofort und schnell. 7 Tage in der Woche, fast rund um die Uhr.               
mehr...

* 2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ab der 2. Minute wird sekundengenau abgerechnet (60/1).

 

Mieterlexikon 2011/12

Die Bibel des Mietrechts!
Das
Nachschlage- werk zu allen Mietfragen auf 720 Seiten 

mehr...