Recht

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Stichworte zum Mietrecht

 

Wohnungsvermittlung

Vorsicht: Wohnungsvermittlung

 

(dmb) Provision oder Courtage für die Vermittlung einer Mietwohnung darf nach dem Gesetz nur im Erfolgsfall verlangt werden, wenn es tatsächlich auch zum Abschluss eines Mietvertrages gekommen ist.

 

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) bestimmt das Wohnungsvermittlungsgesetz auch, dass eine Maklerprovision höchstens zwei Monatsmieten - ohne Nebenkostenvorauszahlungen - zuzüglich Mehrwertsteuer betragen darf. Voraussetzung hierfür ist aber, dass zunächst einmal Wohnungssuchender und Makler einen Wohnungsvermittlungsvertrag und eine Provisionszahlung vereinbart haben, dass der Makler tätig geworden ist, zumindest eine Wohnungsadresse weitergegeben hat, und dass es tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages gekommen ist.

 

Der Deutsche Mieterbund warnt vor Mieterdateien, die im Voraus kassieren und angeblich Wohnungsanfragen an Vermieter weiterleiten oder die Wohnungslisten verschicken. Vorsicht auch vor "01908"-Telefonnummern, auch hier verlieren Wohnungssuchende schnell 50 DM, ohne dass eine reelle Chance auf eine Wohnungsvermittlung besteht.

 

 

 


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