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Recht |
RechtStichworte zum Mietrecht
Lärmschutzverordnung
(dmb) An Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 20.00 und 7.00 Uhr dürfen Rasenmäher, Motorkettensägen, Heckenscheren und Vertikutierer nicht eingesetzt werden. Das bestimmt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung.
Andere Geräte, wie Laubsammler, Laubbläser, Grastrimmer, Graskantenschneider und Freischneider, dürfen in Wohngebieten werktags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden.
Außerdem gilt: Müllcontainer und Abfallsammelbehälter dürfen werktags zwischen 20.00 und 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt und nicht geleert werden. Auch auf Baustellen – im Freien – dürfen Baumaschinen, wie Betonmischer, Bohrgeräte, Baustellenkreissägen, Mobilkräne oder Schweißgeräte, werktags zwischen 20.00 und 7.00 Uhr nicht eingesetzt werden. An Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht mehr.
Weitere Einschränkungen oder Verschärfungen gegenüber diesen bundesweit geltenden Regelungen können Landesgesetze oder Ortssatzungen enthalten.
Konkreten Rechtsrat erhalten Mieter bei allen örtlichen Mietervereinen.
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