(dmb) Wer einen Mietvertrag abschließen will, muss mindestens regeln, wer die Vertragsparteien sind, um welche Wohnungen es geht, wie hoch die Miete ist und wann das Mietverhältnis beginnen soll, erklärt der Deutsch Mieterbund (DMB). Dabei können die notwendigen Vereinbarungen auch ohne weiteres mündlich getroffen werden. Allerdings fast immer wollen Mieter und Vermieter ihre Vertragsabsprachen „schwarz auf weiß“ sehen und schließen den Mietvertrag schriftlich ab. Dann wird auf mehreren Seiten alles Notwendige, viel Wichtiges und oft auch Überflüssiges vereinbart. Hier steckt der Teufel im Detail. Einen amtlichen oder offiziellen Mietvertrag gibt es nicht. Die meisten Vermieter greifen auf Formularmietverträge zurück, in denen die Rechte der Mieter vielfach beschnitten werden. Längst nicht alle Vertragsklauseln sind hier wirksam. Das gilt z.B. für viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen. Der Deutsche Mieterbund hat jetzt eine Neuauflage seines Formularmietvertrages vorgelegt. Der 8-seitige Vertragstext enthält viele Regelungen, mit denen sich Streitigkeiten von vornherein vermeiden lassen. Neben dem Mietvertrag hat die Mieterorganisation auch eine Musterhausordnung und ein Wohnungsübergabeprotokoll, das sowohl bei Auszug als auch bei Einzug zusammen mit dem Vermieter ausgefüllt werden sollte, erarbeitet. Mietvertrag, Hausordnung und Wohnungsübergabeprotokoll können kostenlos aus dem Internet unter www.mieterbund.de heruntergeladen werden. Neu ist, dass der Mietvertrag jetzt auch Online ausgefüllt werden kann. Natürlich können Mietvertrag, Hausordnung und Wohnungsübergabeprotokoll auch direkt über die örtlichen Mietervereine bezogen werden.
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