(dmb) Ob, wann und in welchem Umfang das Mietshaus oder die Wohnung modernisiert wird, entscheidet allein der Vermieter. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss der Vermieter die geplante Baumaßnahme zur Wohnwertverbesserung oder Energieeinsparung spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen. Das bedeutet, er muss schriftlich informieren, welche Arbeiten im Einzelnen durchgeführt werden, welchen Umfang diese Arbeiten voraussichtlich haben, wann sie beginnen, wie lange sie ungefähr dauern und wie hoch die Mieterhöhung ausfallen wird.
Nach dem Gesetz müssen Mieter die Modernisierung dulden. Nur wenn ausnahmsweise die Baumaßnahme für sie oder ihre Familie eine Härte bedeuten würde, können sie widersprechen. Dann kommt es darauf an, ob die Härtegründe, auf die sich die Mieter berufen, schwerer wiegen als die Interessen des Vermieters, die Modernisierung durchzuführen.
Härten, so der Deutsche Mieterbund, können zum einen die Bauarbeiten selbst sein - Mieter müssen nicht dulden, dass die Heizung im Winter ausgebaut – oder auch die baulichen Folgen der Modernisierung, wenn sich zum Beispiel die Fläche des Kinderzimmers halbiert, weil ein Bad eingebaut wird. Wird durch die geplante Vermietermodernisierung eine Mieterinvestition, wie der Einbau einer Gasetagenheizung, überflüssig oder ist die neue Miete nach der Modernisierungsmieterhöhung praktisch unbezahlbar, sind das ebenfalls Härtegründe.
Weitere Informationen in der Mieterbund-Broschüre „Modernisierung“, 6 Euro, zu kaufen bei allen örtlichen Mietervereinen oder zu bestellen unter www.mieterbund.de.
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