Recht

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Stichworte zum Mietrecht

 

Schimmelpilz

Schimmelpilz durch Isolierglasfenster

(dmb) Ein Baumangel, den letztlich der Vermieter zu vertreten hat, kann durch den nachträglichen Einbau von Isolierglasfenstern geschaffen worden sein, entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Landgericht Berlin (64 S 320/99). Zumindest dann, wenn das Gesamtgefüge des Mietshauses dahin gehend verändert wurden, dass nach dem Einbau der neuen Fenster die Außenwände die schlechteste Wärmeisolierung aufweisen.

 

Nach Darstellung des Mieterbundes gehören Fragen nach der Verantwortlichkeit bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz zu den häufigsten Streitthemen in Mietverhältnissen. Grundsätzlich sei es Sache des Vermieters, beim Einbau neuer Fenster die nötigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeitsschäden zu treffen. Es gehört zu seinem Risikobereich, wenn beim Auswechseln alter gegen neue Fenster der so genannte Taupunkt in den schlecht isolierten Außenwandbereich verlagert wird. Dann können Feuchtigkeitsschäden auftreten, weil die alten Bauteile mit geringer Wärmedämmung und die neuen Bauteile, das heißt die dichten Fenster, nicht mehr zusammenpassen.

 

Konsequenz ist, dass eine Mietminderung des Mieters berechtigt und der Vermieter zu Sanierungsarbeiten verpflichtet ist.

 

Weitere Informationen zum Thema Schimmelpilz und Feuchtigkeitsschäden gibt es in der Mieterbundbroschüre "Wohnungsmängel und Mietminderung", 5 Euro, bei allen örtlichen Mietervereinen.


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